Alle unsere Angebote, Verkäufe und Lieferbedingungen erfolgen auf Grund der nachstehenden Bedingungen, auch wenn nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird; durch die Auftragserteilung gelten sie als anerkannt. Abänderungen dieser Bedingungen müssen in schriftlicher Form erfolgen. Mündliche oder telefonische Abmachungen, insbesondere solche mit unseren Außendienstmitarbeitern, erhalten erst Rechtsgültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind.

Preise

Alle unsere Angebote, ob schriftlich, mündlich oder telefonisch, sind, wenn nicht ausdrücklich anders vermerkt, stets freibleibend.

Lieferung

Lieferung an einem bestimmten Tag kann nur insoweit gewährleistet werden, als auch das Lieferwerk den gestellten Termin einhält und keine unvorhergesehenen Schwierigkeiten auftreten. Wegen verspäteter Lieferung stehen dem Käufer weder ein Rücktrittsrecht vom Vertrag noch ein Recht auf Schadenersatz zu.

Versand

Der Versand geschieht auf Rechnung des Bestellers. Wird der Versand aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, verzögert, so wird die bestellte Ware spätestens nach 4 Wochen in Rechnung gestellt. Wir behalten uns vor, die durch die verlängerte Lagerung entstandenen Kosten dem Kunden zu verrechnen. Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt an den Käufer über. Dies gilt auch dann, wenn wir und eigener Personen für den Transport bedienen. Dies gilt auch, wenn wir die Versendungskosten übernommen haben. Auf Wunsch des Käufers wird auf seine Kosten die Versendung durch uns transportversichert. Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Ware auf den Käufer über. In diesem Fall übernimmt der Käufer die Kosten der Transportversicherung. Der Übergabe steht es gleich, wenn sich der Käufer im Verzug der Annahme befindet. Für rechtzeitige Ankunft der Sendung übernehmen wir keine Verbindlichkeit. Lieferung frei Baustelle bedeutet Lieferung mit Abladen durch den Anlieferer unter der Voraussetzung einer befahrbaren Autostraße. Abgeladen wird ausschließlich in Reichweite des Zustellfahrzeuges bis zur Gehsteigkante.

Zahlung

Falls nicht anders vereinbart, ist die Zahlung unserer Lieferung sofort nach Rechnungserhalt fällig. Zahlungen in Wechsel oder Schecks gelten erst mit der Einlösung als erfüllt. Skontierbare Rechnungen können nur dann als solche behandelt werden, wenn deren Begleich innerhalb der gewährten Frist erfolgt, die vorgenommenen Abstriche der getroffenen Vereinbarung entsprechen und keine sonstigen Fälligkeiten bestehen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von mindestens 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz der österr. Nationalbank verrechnet. Der Kunde übernimmt sämtliche Kosten / Gebühren (z. B. Mahn- und Inkassospesen) auch im Zusammenhang mit der außergerichtlichten Einbringlichmachung der jeweiligen Forderung (z. B. Betreibungen durch Inkassobüros, des KSV 1870, Anwälte oder eigene Schritte); einlangende Zahlungen werden erst auf die genannten Kosten, sodann auf Zinsen und Nebengebühren und zuletzt auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Sachen angerechnet. Im Falle der Einstellung des Gerichtsverfahrens wegen Zahlungsverzugs, Geltendmachung des Kaufpreises, Ausgleichs oder Konkurses etc. tritt für alle Einzelforderungen Terminverlust ein und werden sowohl die in den Rechnungen angesetzten als auch zur nachträglichen Gutschrift vereinbarten Rabatte, sonstige Nachlässe oder Vergütungen – ausgenommen Bahnfrachtvergütungen – ungültig. Eingeräumte Boni und Rabatte sind mit dem rechtzeitigen Eingang der vollständigen Zahlung bedingt.

Qualität

Wir gewährleisten nur die der österreichischen Normvorschriften entsprechende Qualität. Zur Entscheidung über die Qualitätsbeschaffenheit sind Atteste der zuständigen behördlich anerkannten Prüfstellen heranzuziehen. Alle darüber hinausgehenden Ansprüche, insbesondere auf Grund von Verarbeitungsmängeln, unsachgemäßer Lagerung, etc. sind ausgeschlossen. Alle Lieferungen von keramischen Fliesen und Bodenplatten, Marmor, Kunstmarmor und Natursteinen weisen untereinander Nuancierungen auf und sind mit dem Muster nie hundertprozentig identisch; Abweichungen in Farbe und Struktur stellen daher keinen Reklamationsgrund dar, Ö-Norm B 2207, B 3231, B 3225. Bei Sanitärkeramik und Emailwaren schließen generell her-stellungsbedingte Abweichungen an Maßen, Inhalten, Gewichten und Farbtönen, die sich im Rahmen der handelsüblichen Toleranzen bewegen, die Geltendmachung irgendwelcher Gewährleistungsansprüche aus.

Beanstandungen

Beanstandungen irgendwelcher Art können nur dann berücksichtigt werden, wenn sie uns innerhalb von 3 Tagen nach Ankunft der Sendung an deren Bestimmungsort zur Kenntnis gebracht und – bei Bahnsendungen amtlich – bestätigt werden. Auch im Falle einer Beanstandung ist der Käufer verpflichtet, die Ware zunächst anzunehmen, sachgemäß abzuladen und zu lagern. Voraussetzung für die Beanstandung ist, dass sich die Ware noch am Ort und im Zustand der Anlieferung (d. h. bei Fliesen und Natursteinen unverlegt, bei Sanitärartikeln nicht montiert bzw. installiert) befindet. Bei begründeter Beanstandung kommt eine Minderung des Kaufpreises, Wandlung des Vertrages oder Ersatzlieferung in Frage. Schadensansprüche des Käufers darüber hinaus sind ausgeschlossen. Die Ware muss zur Besichtigung bereitgehalten werden. Bei Beurteilung der Beschaffenheit ist die Lieferung in ihrer Gesamtheit maßgebend. Die Haftung für Frostschäden wird ausgeschlossen. Versteckte Mängel, die nach Verlegung des Materials bzw. Montage / Installation auftreten, müssen vor der Entfernung beanstandet werden. Sie dürfen erst nach Besichtigung durch einen Vertreter des Lieferwerks und schriftlicher Ersatzzusage entfernt werden.

Umtausch

Rücknahme bzw. Umtausch ist generell nicht möglich. Für Rücksendungen bzw. Umtausch, die gesondert vereinbart wurden, verrechnen wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20 % des verrechneten Warenwertes. Uns dadurch entstehende Transportkosten werden ebenfalls verrechnet – begründete Werksreklamationen oder Fehllieferungen unsererseits sind davon ausgeschlossen.

Bruchschaden

Der Versand erfolgt auf alle Fälle auf Gefahr des Bestellers auch bei frachtfreier Lieferung. Bei Abholung durch den Käufer geht die Gefahr des zufälligen Unterganges oder einer Beschädigung zu Lasten des Bestellers vom Zeitpunkt der Übernahme der Ware. Versicherungen zur Abdeckung des Bruchrisikos können vom Käufer abgeschlossen werden.

Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises inklusive aller Nebenforderungen (auch Zinsen und Kosten) der vertragsgegenständlichen Sachen bleiben diese unser alleiniges Eigentum. Für ein bestimmtes Bauvorhaben ausgeführte Leistungen, auch wenn diese abschnittweise bestellt, ausgeliefert und in Rechnung gestellt worden sind, gelten als einheitlicher Auftrag. Hierbei erlischt unser Eigentumsvorbehalt an sämtlichen Waren erst dann, wenn alle unsere Forderungen aus dieser einheitlichen Lieferung beglichen sind. Bei Eingreifen Dritter (Pfändung) hat der Käufer sofort Mitteilung davon zu machen. Der Kaufpreis ist mit der Übernahme der Ware fällig. Wer spätere Fälligkeit des Kaufpreises in Anspruch nimmt, stimmt dem Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung (samt Nebenforderungen) zu.

Bei Wechsel- und Scheckzahlung erlischt der Eigentumsvorbehalt nicht bei der Übergabe der Urkunde, sondern erst bei deren endgültiger Einlösung, wobei alle mit Wechsel- und Scheckgeschäften verbundenen Kosten zu Lasten des Käufers gehen.

Bis zur vollständigen Bezahlung ist der Käufer nur mit schriftlicher Zustimmung unseres Unternehmens berechtigt, die Ware weiterzuveräußern, zu be- und verarbeiten oder zu vereinigen. Er verpflichtet sich, die Kaufpreisforderung aus einer etwaigen Weiterveräußerung an unser Unternehmen abzutreten und die entsprechenden Vermerke in seinen Büchern und Fakturen anzubringen.

Im Falle einer Be- und Verarbeitung sowie Vereinigung geht das Eigentumsrecht anteilig auf das Endprodukt über.

Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz unserer Firma. Die vorstehenden Punkte unterliegen dem Konsumentenschutzgesetz in der gültigen Fassung.

Für Sonderbestellungen ergänzen wir unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen wie folgt:

  • Als Lieferzeit gilt die bestätigte ab-Werk-Lieferzeit des Erzeugers zuzüglich eines normalen Zeitraumes für Transport und Manipulation.
  • Stornierungen oder Rücknahme von Sonderbestellungen sind n i c h t möglich.
  • Sonderbestellungen werden vom Werk und daher auch von uns in ganzen Paketen abgegeben. Es ist daher in den meisten Fällen die zur Auslieferung gelangende Menge etwas größer.
  • Mängelrügen müssen bei Empfang, spätestens vor der Verlegung bzw. der Montage / Installation der Artikel bekannt gegeben werden.
  • Erst nach Einlangen der unterfertigten Auftragsbestätigung bestellen wir die Ware im Werk. Verspätete Rücksendung entbindet uns der zugesagten Lieferzeit.

Unsere Kontaktdaten

Hopra Fliesen GmbH
Industriezone 46
6460 Imst, Tirol, Austria

+43 (0) 5412/61676
info@hopra.at

0 Produkte in Ihrem Warenkorb